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   VG Hamburg, 04.04.2024 - 12 E 1273/24   

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VG Hamburg, 04.04.2024 - 12 E 1273/24 (https://dejure.org/2024,7245)
VG Hamburg, Entscheidung vom 04.04.2024 - 12 E 1273/24 (https://dejure.org/2024,7245)
VG Hamburg, Entscheidung vom 04. April 2024 - 12 E 1273/24 (https://dejure.org/2024,7245)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • OVG Bremen, 12.02.1991 - 1 B 78/90

    Spekulanten und Asylanten

    Auszug aus VG Hamburg, 04.04.2024 - 12 E 1273/24
    Lediglich vorsorglich weist das Gericht darauf hin, dass der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz auch dann, wenn er gegen die Freie und Hansestadt Hamburg gerichtet wäre, sei es unmittelbar auf Einstellung des Betriebs der Obdachlosenunterkunft oder aber auf ein bauaufsichtliches Einschreiten gegen den Betrieb (vgl. zur Geltendmachung eines solchen Anspruchs im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes VGH München, Beschl. v. 16.4.2019, 15 CE 18.2652, juris Rn. 17 ff.; OVG Bremen, Beschl. v. 12.2.1991, 1 B 78/90, juris Rn. 15), jedenfalls aus dem unter 2. b) dargelegten Grund ebenfalls keinen Erfolg haben könnte.

    Nach dem Maßstab des § 3 Abs. 4 BauNVO 1990 kann Wohnen auch dann noch vorliegen, wenn die Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises gegenüber der Betreuung und Pflege der Bewohner eher in den Hintergrund tritt.Maßgeblich ist, ob nach dem Nutzungskonzept der Einrichtung noch ein Mindestmaß an eigenständiger Gestaltung und Sicherung des durch die Wohnung geprägten Lebensbereichs und des häuslichen Lebens vorhanden ist und dieser Lebensbereich zumindest in einem engen räumlichen Umfeld, das auch in einem einzelnen Zimmer bestehen kann, der umfassenden Verfügungsgewalt Dritter, insbesondere der jederzeitigen Möglichkeit einer drittbestimmten Umquartierung innerhalb des Gebäudes oder einer Ausquartierung aus dem Gebäude, entzogen ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 27.4.2004, 2 Bs 108/04, juris Rn. 4; ebenso OVG Bremen, Beschl. v. 12.2.1991, 1 B 78/90, juris Rn. 18).

    Insoweit dürften sich bei der im Bauplanungsrecht gebotenen typisierenden Betrachtungsweise hinsichtlich der Unterbringung von Obdachlosen keine durchgreifenden Unterschiede zur Unterbringung von Asylbewerbern - bei der es sich nach ganz überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur nicht um Wohnnutzung handelt (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 4.6.1997, 4 C 2.96, juris Rn. 3; VGH Mannheim, Beschl. v. 6.10.2015, 3 S 1695/15, juris Rn. 9 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 12.2.1991, 1 B 78/90, juris Rn. 17 ff.) - ergeben (vgl. hierzu und zum Folgenden VG Köln, Urt. v. 11.1.2012, 23 K 1277/11, juris Rn. 31).

  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus VG Hamburg, 04.04.2024 - 12 E 1273/24
    Vorliegend erscheint bei summarischer Prüfung jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass der Antragsteller als Eigentümer des Grundstücks XXX durch die Nutzung der Gebäude im Garstedter Weg 79-85 als Obdachlosenunterkunft in seinem nachbarrechtlichen Anspruch auf Gebietserhaltung verletzt wird (vgl. zu diesem Anspruch BVerwG, Beschl. v. 18.12.2007, 4 B 55/07, juris Rn. 5; Urt. v. 16.9.1993, 4 C 28/91, juris Rn. 12).

    Zweck des Gebietserhaltungsanspruchs ist es, die Verhinderung einer "schleichenden Umwandlung" eines Baugebiets auch unabhängig von konkreten Beeinträchtigungen zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.2007, 4 B 55/07, juris Rn. 5).

  • BGH, 21.01.2022 - V ZR 76/20

    Verletzung nachbarschützender Vorschriften des öffentlichen Rechts:

    Auszug aus VG Hamburg, 04.04.2024 - 12 E 1273/24
    Die Beantwortung der Frage, welche Beeinträchtigungen seines Grundeigentums ein Nachbar hinnehmen muss und wann er sich gegen ein Bauvorhaben wenden kann, richtet sich dabei grundsätzlich danach, ob das Bauvorhaben drittschützende Vorschriften des Bauplanungsrechts bzw. des übrigen Baurechts verletzt (VG Hamburg, Beschl. v. 28.10.2015, 7 E 5333/15, juris Rn. 24; siehe entsprechend für den zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch zuletzt auch BGH, Urt. v. 21.1.2022, V ZR 76/20, juris Rn. 7).

    (2) Es erscheint auch fraglich, ob ein auf die Verletzung des Gebietserhaltungsanspruchs gestützter (nachbarlicher) Unterlassungsanspruch wegen der (bestandskräftigen) Baugenehmigung vom 16. Juli 2007 für die Nutzung der Gebäude im Garstedter Weg 79-85 als "Alten- und Pflegeheim" keinen Erfolg haben kann (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 21.1.2022, V ZR 76/20, Rn. 7 ff., m.w.N.).

  • VGH Bayern, 16.04.2019 - 15 CE 18.2652

    Antrag auf Erlassung einer Regelungsanordnung

    Auszug aus VG Hamburg, 04.04.2024 - 12 E 1273/24
    Lediglich vorsorglich weist das Gericht darauf hin, dass der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz auch dann, wenn er gegen die Freie und Hansestadt Hamburg gerichtet wäre, sei es unmittelbar auf Einstellung des Betriebs der Obdachlosenunterkunft oder aber auf ein bauaufsichtliches Einschreiten gegen den Betrieb (vgl. zur Geltendmachung eines solchen Anspruchs im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes VGH München, Beschl. v. 16.4.2019, 15 CE 18.2652, juris Rn. 17 ff.; OVG Bremen, Beschl. v. 12.2.1991, 1 B 78/90, juris Rn. 15), jedenfalls aus dem unter 2. b) dargelegten Grund ebenfalls keinen Erfolg haben könnte.

    Eine nur vorübergehende, durch eine verwaltungsgerichtliche Klage angegriffene Verletzung der Gebietsart kann kein Vorbild für weitere Gebietsverletzungen sein und ist nicht geeignet, eine Umwandlung des Baugebiets zu bewirken (vgl. VGH München, Beschl. v. 16.4.2019, 15 CE 18.2652, juris Rn. 24; OVG Schleswig, Beschl. v. 17.7.2012, 1 MB 23/12, juris Rn. 27; Beschl. v. 26.8.2011, 1 MB 11/11, juris Rn. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1994 - 8 S 2763/94

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten - Voraussetzungen für den Erlaß einer

    Auszug aus VG Hamburg, 04.04.2024 - 12 E 1273/24
    Das Gericht hält es insoweit nicht für geboten, im Sinne einer Angleichung der Entscheidungsmaßstäbe des nachbarrechtlichen Eilrechtschutzes nach § 123 VwGO hinsichtlich genehmigungsfreier Vorhaben und des Eilrechtsschutzes nach § 80 a Abs. 3 Satz 2, § 80 Abs. 5 VwGO gegen solche Vorhaben, die auf einer zuvor erteilten Baugenehmigung beruhen, von den für § 123 VwGO anerkannten Maßstäben abzuweichen (vgl. hierzu VGH Mannheim, Beschl. v. 26.10.1994, 8 S 2763/94; OVG Münster, Beschl. v. 31.1.1997, 10 B 3207/96, juris; Bamberger, NVwZ 2000, 983).
  • OVG Hamburg, 29.11.2006 - 2 Bs 148/06

    Verfahrensrecht - Streitwert von Baunachbarklagen

    Auszug aus VG Hamburg, 04.04.2024 - 12 E 1273/24
    Dabei orientiert sich die Kammer an der ständigen Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts, wonach der Streitwert für baurechtliche Streitigkeiten, in denen sich Grundstückseigentümer gegen eine Baugenehmigung für die Bebauung eines Nachbargrundstücks wenden, in einem Hauptsacheverfahren im Regelfall aus einem Rahmen von 7.500,- bis 30.000,- Euro zu entnehmen ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2006, 2 Bs 148/06, juris, Rn. 4; Beschl. v. 29.4.2014, 2 So 10/14, n.v.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.1997 - 10 B 3207/96

    Maßstäbe; Vorhaben; Freistellung von der Genehmigungspflicht; Rücksichtslose

    Auszug aus VG Hamburg, 04.04.2024 - 12 E 1273/24
    Das Gericht hält es insoweit nicht für geboten, im Sinne einer Angleichung der Entscheidungsmaßstäbe des nachbarrechtlichen Eilrechtschutzes nach § 123 VwGO hinsichtlich genehmigungsfreier Vorhaben und des Eilrechtsschutzes nach § 80 a Abs. 3 Satz 2, § 80 Abs. 5 VwGO gegen solche Vorhaben, die auf einer zuvor erteilten Baugenehmigung beruhen, von den für § 123 VwGO anerkannten Maßstäben abzuweichen (vgl. hierzu VGH Mannheim, Beschl. v. 26.10.1994, 8 S 2763/94; OVG Münster, Beschl. v. 31.1.1997, 10 B 3207/96, juris; Bamberger, NVwZ 2000, 983).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Hamburg, 04.04.2024 - 12 E 1273/24
    Vorliegend erscheint bei summarischer Prüfung jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass der Antragsteller als Eigentümer des Grundstücks XXX durch die Nutzung der Gebäude im Garstedter Weg 79-85 als Obdachlosenunterkunft in seinem nachbarrechtlichen Anspruch auf Gebietserhaltung verletzt wird (vgl. zu diesem Anspruch BVerwG, Beschl. v. 18.12.2007, 4 B 55/07, juris Rn. 5; Urt. v. 16.9.1993, 4 C 28/91, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 25.03.1996 - 4 B 302.95

    Bauplanungsrecht: "Wohnnutzung" bei Nutzung eines Hauses durch Wohngruppe eines

    Auszug aus VG Hamburg, 04.04.2024 - 12 E 1273/24
    Danach ist der Begriff des Wohnens durch eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, Eigenständigkeit der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie Freiwilligkeit des Aufenthalts gekennzeichnet (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 25.3.1996, 4 B 302/95, juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2014 - 10 S 249/14

    Klage wegen Lärm auf einem öffentlichen Bolzplatz

    Auszug aus VG Hamburg, 04.04.2024 - 12 E 1273/24
    Ein nachbarrechtlicher Abwehranspruch unterliegt als öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch der verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeit, wenn die störenden Beeinträchtigungen von (öffentlich-rechtlich organisierten) Einrichtungen des Staates in Ausübung schlichthoheitlicher Tätigkeiten oder Aufgaben ausgehen und zu diesen in einem Funktionszusammenhang stehen (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 16.9.2015, 10 W 879/15, juris Rn. 12; VGH Mannheim, Urt. v. 23.5.2014, 10 S 249/14, juris Rn. 19; VG Ansbach, Urt. v.19.7.2011 AN 15 K 11.01276, juris Rn. 36).
  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.2015 - 3 S 1695/15

    Zur Zulässigkeit von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber in einem reinen

  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85

    Ende des Bestandsschutz bei Nutzungsänderung; Unerwünschte Zersiedlung durch

  • OVG Hamburg, 22.06.2010 - 4 Bf 276/07

    Umfang der erlaubten polizeilichen Videoüberwachung von hamburgischen

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2014 - 8 S 1528/13

    Nutzungsänderung eines Lehrlingswohnheims in eine Asylbewerberunterkunft;

  • BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89

    Genehmigung von Spielhallen

  • BVerwG, 25.03.2004 - 4 B 15.04

    Begriff des "Wohnens" im Sinne von § 4 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ;

  • BVerwG, 11.11.2010 - 7 B 54.10

    Anspruch auf Unterlassen einer amtlichen Äußerung

  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 B 28.00

    Ende des Bestandsschutzes infolge einer Nutzungsänderung

  • BVerwG, 04.06.1997 - 4 C 2.96

    Bauplanungsrecht - Asylbewerberunterkünfte als Einrichtungen für soziale Zwecke

  • OVG Hamburg, 17.06.2004 - 1 Bf 198/00

    Informationen des Staates über einzelne Unternehmen; Scientology;

  • BVerwG, 07.11.2002 - 4 B 64.02

    Begriff der Nutzungsänderung i.S. von § 29 S. 1 BauGB; Baugenehmigungspflicht

  • VG Hamburg, 28.10.2015 - 7 E 5333/15

    Zur baurechtlichen Unzulässigkeit einer geplanten sog. Folgeeinrichtung für

  • OVG Hamburg, 27.04.2004 - 2 Bs 108/04

    Ist vollstationäres Altenheim ein Wohngebäude?

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2013 - 13 ME 112/13

    Der Generalstaatsanwalt und der "Vertuschungsvorwurf"

  • OLG Dresden, 16.09.2015 - 10 W 879/15

    Turnhalle als Asylbewerberunterkunft: Welches Gericht ist für eine Abwehrklage

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.07.2012 - 1 MB 23/12

    Erteilung einer Baugenehmigung für eine in einer Gemengelage neben einer

  • VG Ansbach, 19.07.2011 - AN 15 K 11.01276

    Allgemeine Leistungsklage eines Gewässeranliegers auf Maßnahmen zur Verringerung

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.08.2011 - 1 MB 11/11

    Anordnung einer Nutzungsuntersagung; Antrag auf Erlass einer einstweiligen

  • VG Köln, 11.01.2012 - 23 K 1277/11

    Anspruch des Nachbarn auf Unterlassung der Nutzung eines benachbarten Gebäudes

  • BVerwG, 03.08.1995 - 4 B 155.95
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